AGB

Geschäftsbedingungen für Verträge mit QMedia IT GmbH 

1.    Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1.  Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von QMedia IT GmbH (folglich als Auftragnehmer bezeichnet) schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

1.2.  Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.qmedia.at) und wurden diese auch an den Kunden übermittelt.

1.3.  Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.

1.4.  Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.

1.5.  Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.

2.    Leistung und Prüfung

2.1.  Gegenstand eines Auftrages kann sein:

- Ausarbeitung von Organisationskonzepten

- Global- und Detailanalysen

- Erstellung von Individualprogrammen

- Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen

- Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte

- Erwerb von Werknutzungsbewilligungen

- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)

- Telefonische Beratung

- Programmwartung

- Erstellung von Programmträgern

- Sonstige Dienstleistungen

2.2.  Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3.  Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4.  Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auf­traggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

2.5.  Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.6.  Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

2.7.  Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

2.8.  Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.

2.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, aktiv an der Durchführung der Projekte mitzuwirken und während der Projektdauer erreichbar zu sein. Diese Mitwirkung ist notwendig, um eine effiziente und zielführende Abwicklung des Projektes zu gewährleisten. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und meldet er sich trotz schriftlicher Mahnung für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen nicht oder leistet über einen Zeitraum von vier Wochen keine aktive Mitarbeit im Projekt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle bis dahin angefallenen Dienstleistungen in voller Höhe in Rechnung zu stellen und das Projekt vorzeitig zu beenden. Der Auftraggeber hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen oder auf Schadensersatz.

2.10. Trotz sorgfältiger und professioneller Ausführung aller Beratungsleistungen kann der Auftragnehmer keine Garantie für den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen oder implementierten Lösungen übernehmen. Jeder Erfolg hängt von einer Vielzahl unabhängiger Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Daher sind alle Beratungsleistungen des Auftragnehmers als unverbindliche Empfehlungen zu verstehen.

3.    Preise, Steuern und Gebühren

3.1.  Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2.  Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3.  Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

3.4. Arbeiten bis zu einer Dauer von 4 Stunden bedürfen keines gesonderten Angebots, wenn der Kunde die Durchführung dieser Arbeiten anfragt oder wir die dringende Notwendigkeit sehen, im Interesse des Kunden tätig zu werden. Die Durchführung dieser Arbeiten erfolgt dann auf Grundlage der jeweils aktuellen Preisliste und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

4.     Liefertermin

4.1.  Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2.  Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3.  Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

5.    Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2.  Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Reali­sierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3.  Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

5.4.  Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

5.5. Wir bieten den Einzug mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift an. Sobald ein gültiges SEPA-Mandat vorliegt, zieht der Auftragnehmer offene Beträge über diese Zahlungsart ein. Die Buchung erfolgt normalerweise zwischen einem und fünf Tagen nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum). Es gilt als vereinbart, dass für Einzüge keine explizite Information an den Auftraggeber erfolgen muss und die Rechnung als Information für den anstehenden Einzug ausreicht.

6.    Urheberrecht und Nutzung

6.1.  Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.

Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2.  Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

6.3.  Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

6.4.  Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

7.     Rücktrittsrecht

7.1.  Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2.  Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

7.3.  Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% oder des bereits erbrachten Arbeitsaufwands des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

8.    Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1.  Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.

8.2.1 Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass

–           der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist;

–           der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;

–           der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;

–           die Software unter den Bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.

8.2.2 Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

       Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

8.2.3 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3.  Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4.  Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

8.5.  Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

8.6.  Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

8.7. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.

8.8. Wenn nicht ausdrücklich anders in schriftlicher Form vereinbart, können wir bei der Erstellung oder Modifizierung von Drittanbieter-Software (wie z.B. Plugins oder Open-Source-Software) die Gewährleistung nur gewähren, wenn alle Komponenten des Gesamtprojekts (z.B. Shopsystem, PHP, Plugins, Mailserver, etc.) die Ursprungsversion behalten und nicht verändert werden.

9.     Haftung

9.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt nicht für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

 

9.2. Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

 

9.4.  Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9.5. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.

9.6. Der Einsatz von Drittanbieter-Software wird mit dem Auftraggeber abgesprochen. Für fehlende Funktionen, Inkompatibilitäten oder Fehlern bei, beziehungsweise zwischen Drittanbieter-Software (z.B. fremde Plugins), sowie Fehlern, die durch oder von Drittanbieter-Software entstanden sind, auch wenn durch den Auftragnehmer installiert, übernehmen wir keine Haftung.

9.7. Der Kunde ist sich bewusst, dass die im Rahmen des Projektes eingesetzten Softwareprodukte Standardsoftware von Drittanbietern, wie z.B. Microsoft, VARIO Software-Entwicklungs-AG, etc. sind. Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss über die Funktionen dieser Softwareprodukte informiert und akzeptiert, dass eventuell nicht alle Anforderungen nach seinen Wünschen umgesetzt werden können. Sofern nicht explizit eine Individualprogrammierung schriftlich vereinbart wurde, ist die Anpassung von Standardsoftware an spezielle Bedürfnisse des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer haftet nicht für Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit der Verwendung von Standardsoftware oder Software von Drittanbietern stehen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Softwareprodukte entstehen könnten.

9.8. Der Kunde ist stets in der eigenen Verantwortung für die Entscheidungen, die auf Grundlage der Beratungen und der implementierten Softwarelösungen getroffen werden. Nach Projektübergabe oder dem Livegang der Softwarelösung liegt die Verantwortung für die Nutzung der Software beim Kunden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen, die der Kunde auf Basis der bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte trifft.

9.9. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verdienstausfälle oder zusätzliche Kosten, die dem Kunden durch externe Partner entstehen könnten. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, Ausfälle von Zahlungsanbietern, Lieferverzögerungen durch Logistikpartner oder technische Probleme, die durch Drittanbieter verursacht werden.

10.   Loyalität

10.1.         Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

11.   Geheimhaltung

11.1. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

12.   Sonstiges

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

13.   Schlussbestimmungen

13.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Nutzungsbedingungen für QMedia Connect

Version 1.1, Stand: 11. September 2023

Einleitung

Durch den Zugriff auf oder die Nutzung von QMedia Connect („das Produkt“, „der Dienst“, „unsere Plattform“), bereitgestellt von QMedia IT GmbH, Leopold-Werndl-Straße 25/9b, Steyr, Österreich („wir“, „uns“, „unser“), stimmen Sie („der Nutzer“, „Sie“) diesen Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) zu.

Verfügbarkeit

Wir garantieren eine Verfügbarkeit unserer Dienste von 99,5%. Wir sind jedoch nicht verantwortlich für Ausfallzeiten, die durch höhere Gewalt oder Fehler, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, verursacht werden.

Dienstleistungen

QMedia Connect ermöglicht die Integration verschiedener fix programmierten Schnittstellen. Wir bieten zusätzlich die Möglichkeit, individuelle Schnittstellen auf Kundenwunsch zu prüfen und kostenpflichtig zu integrieren.

Funktionsumfang und Updates

Der Funktionsumfang der jeweiligen Anbindungen an QMedia Connect ist nicht statisch und kann im Laufe der Zeit erweitert oder modifiziert werden. Wir führen regelmäßig und automatisch Updates durch. Der Kunde hat keinen Einfluss auf den Funktionsumfang und kann deswegen weder bestimmte Funktionen anfordern noch rechtliche Schritte aufgrund von Änderungen im Funktionsumfang einleiten. Wir sind jedoch stets offen für Feedback und bemühen uns, QMedia Connect so kundenorientiert und fortschrittlich wie möglich zu gestalten.

Produktkategorisierung

Sofern nicht schriftlich anders mit uns vereinbart, handelt es sich bei QMedia Connect um ein standardisiertes Produkt und nicht um eine Individualsoftware. Der Dienst wird „wie besehen“ und ohne ausdrückliche oder stillschweigende Garantien irgendeiner Art zur Verfügung gestellt.

Haftungsausschluss

QMedia IT GmbH haftet nicht für direkte, indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verdienstausfall, zusätzlichen Aufwand oder Qualitätsverlust von Daten, die sich aus der Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung unseres Dienstes ergeben, selbst wenn wir auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden.

Verantwortung für Datenmanagement

Der Nutzer ist allein verantwortlich für die Auswahl, das Management und die Änderungen der Daten, die er über QMedia Connect verwaltet. Wir haften nicht für die Genauigkeit, Qualität oder Zuverlässigkeit der durch den Nutzer über unseren Dienst verwalteten oder veränderten Daten.

Datenschutzhinweis

Unsere Plattform wird über Firebase gehostet, ein Produkt von Google. Die Daten werden gemäß den Datenschutzbestimmungen von Firebase und Google gespeichert und verarbeitet. Wir übernehmen keine Haftung für die Datenschutzpraktiken oder Inhalte von Firebase oder Google.

Änderungen der Bedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf unserer Plattform veröffentlicht werden. Durch die fortgesetzte Nutzung unserer Dienste nach der Veröffentlichung von Änderungen akzeptieren Sie automatisch die aktualisierten Bedingungen.

Abonnement und Kündigungsfristen

Die Abonnements für QMedia Connect können monatlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Um Ihr Abonnement zu kündigen, muss eine schriftliche Benachrichtigung an uns gesendet werden, die spätestens einen Monat vor dem gewünschten Kündigungstermin bei uns eingegangen sein muss.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Der Gerichtsstand ist Steyr, Österreich.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar sein, so gilt diese Bestimmung als abtrennbar von diesen Nutzungsbedingungen und beeinflusst nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung soll durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung in wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommt.

Kontakt

Bei Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen wenden Sie sich bitte an: QMedia IT GmbH, Leopold-Werndl-Straße 25/9b, Steyr, Österreich E-Mail: office@qmedia.at