Hosting-Bedingungen
Allgemeine Hosting-Bedingungen
Version 1.0.0 | Stand: 02.09.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Hosting-Bedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen
QMedia IT GmbH (nachfolgend „Anbieter“)
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“)
im Zusammenhang mit der Erbringung von Hosting-Dienstleistungen.
1.2 Mit Annahme des Angebots oder Inanspruchnahme der Hosting-Dienstleistungen erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.
2. Leistungsumfang
2.1 Bereitstellung von Hosting-Services
Der Anbieter stellt dem Kunden Hosting-Kapazitäten (Server, Speicherplatz, technische Infrastruktur) zur Verfügung.
Die Infrastruktur wird durch einen Subdienstleister (Rechenzentrum in der EU) bereitgestellt und vom Anbieter verwaltet.
2.2 Service Level & Wartung
- Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, ausgenommen Wartungsfenster oder nicht vom Anbieter zu vertretende Störungen (höhere Gewalt, Angriffe Dritter, Ausfälle beim Subdienstleister etc.).
- Geplante Wartungen werden dem Kunden im Voraus angekündigt.
- Wartungsarbeiten sowie Störungsbehebungen werden, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Anbieters durchgeführt.
2.3 Support
- In den Hostinggebühren ist kein Support enthalten.
- Jegliche Supportleistungen (z. B. Einrichtungshilfen, individuelle Fehleranalyse, Beratungsleistungen) erfordern ein aktives Servicepaket oder einen gesonderten Auftrag.
- Bei Störungen oder Ausfällen (z. B. wenn der Server nicht erreichbar ist) setzt sich der Anbieter unverzüglich mit dem Subdienstleister in Verbindung, um die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.
- Der Anbieter ist, falls nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der offiziellen Öffnungszeiten des Anbieters erreichbar.
2.4 Backups
- Der Anbieter führt regelmäßige Datensicherungen durch.
- Eine Garantie für lückenlose Datenwiederherstellung kann jedoch nicht übernommen werden.
3. Subdienstleister (Rechenzentrum, Infrastruktur)
3.1 Einbindung von Subdienstleistern
Zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nutzt der Anbieter externe Subdienstleister (z. B. Rechenzentrums- oder Infrastrukturbetreiber innerhalb der Europäischen Union).
Der Anbieter bleibt gegenüber dem Kunden alleiniger Vertragspartner, hat jedoch nur eingeschränkten Einfluss auf die Systeme und Wartungsprozesse des Subdienstleisters.
3.2 Wartungen und Ausfälle beim Subdienstleister
Der Subdienstleister kann geplante Wartungsfenster sowie ungeplante Downtimes haben, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs des Anbieters liegen. Diese können zu Unterbrechungen der Hosting-Leistungen führen.
Der Anbieter wird den Kunden – soweit möglich – über geplante Wartungsarbeiten informieren. Für Ausfallzeiten infolge von Wartungen oder Störungen beim Subdienstleister übernimmt der Anbieter keine Haftung, es sei denn, der Anbieter selbst hat diese Störungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder an deren Behebung schuldhaft mitgewirkt.
3.3 Subsidiäre Verantwortung
Kommt es zu Ausfällen, die nachweislich in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, gelten die allgemeinen Haftungsregeln (s. Ziffer 7).
Soweit der Anbieter nachweislich keine Möglichkeit hatte, Ausfälle oder Wartungen beim Subdienstleister zu beeinflussen, ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Sicherer Umgang mit Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
4.2 Rechtmäßige Nutzung
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche Inhalte und Daten, die über die Hosting-Leistungen verarbeitet oder bereitgestellt werden, keine Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Kunde darf die Dienste nicht für illegale Zwecke, Spam oder sonstigen Missbrauch verwenden.
4.3 Mitwirkungspflichten
Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Fehleranalyse und stellt alle erforderlichen Informationen bereit.
5. Entgelt und Zahlungsbedingungen
5.1 Gebühren
Für das Hosting stellt der Anbieter dem Kunden ein monatliches Entgelt in Rechnung, dessen Höhe im jeweiligen Angebot festgelegt ist.
5.2 Abrechnung & Fälligkeit
- Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird.
- Die Zahlungsbedingungen sind im jeweiligen Angebot festgelegt.
- Befindet sich der Kunde mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, die gehosteten Services vorübergehend zu sperren. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Entgelte auch während der Sperrung verpflichtet.
5.3 Preisanpassungen
Der Anbieter kann die Preise anpassen.
Der Kunde wird vorab informiert und kann bei Nichtakzeptanz der Preiserhöhung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
6.1 Datenschutz
Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Der Anbieter agiert, soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, als Auftragsverarbeiter.
6.2 Auftragsverarbeitungsvertrag
Die Parteien schließen (falls erforderlich) einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß DSGVO ab, in dem Art und Umfang der Datenverarbeitung geregelt werden.
6.3 Datenstandort
Die Daten werden in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union gespeichert, sofern nicht anders vereinbart.
7. Haftung
7.1 Haftungsbeschränkung
- Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
- Der Anbieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden, nicht aber für entgangenen Gewinn.
7.2 Haftungsausschluss bei Subdienstleister-Störungen
Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Wartungen beim Subdienstleister, sofern der Anbieter selbst die Störung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Der Anbieter setzt sich unverzüglich mit dem Subdienstleister in Verbindung, um die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen.
7.3 Datenverlust
Für Datenverlust haftet der Anbieter nur, wenn dieser durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen des Anbieters verursacht wurde und regelmäßig notwendige Datensicherungen schuldhaft vernachlässigt wurden.
7.4 Höchsthaftung
Außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf maximal einen Jahresbetrag der vereinbarten Hosting-Gebühren begrenzt.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Laufzeit
Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot oder den vereinbarten Konditionen.
8.2 Kündigungsfristen
Soweit nicht anders vereinbart, kann das Hosting mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
8.3 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug, Verstoß gegen Nutzungsbedingungen) fristlos kündigen.
Bei erheblichem Zahlungsverzug ab der zweiten Zahlungserinnerung ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
8.4 Datenrückgabe
Nach Ende der Vertragsbeziehung erhält der Kunde auf Wunsch seine Daten in einem gängigen Format. Anschließend werden die Daten vom Anbieter endgültig gelöscht.
9. Vertraulichkeit
9.1 Umgang mit vertraulichen Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nur im Rahmen der vertragsgemäßen Leistungserbringung zu verwenden und geheim zu halten.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderung der Bedingungen
Der Anbieter ist berechtigt, diese Bedingungen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen, gelten die Änderungen als angenommen.
10.2 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht von Österreich. Gerichtsstand ist Steyr, sofern gesetzlich zulässig.
10.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aufrufbar unter https://www.qmedia.at/legal/agb, sind jedenfalls in der aktuellen Fassung Vertragsbestandteil.
10.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.